#Praxisfälle: indirekte Stellvertretung oder direkte Stellvertretung für die Zollabwicklung?
Patrick Nieveler
9. Dezember 2020 ·
1 Min. Lesezeit
Praxisfälle
In unserer Reihe #Praxisfälle greifen wir Themen auf, die unsere Kunden bewegen. In diesem Beitrag geht es um die Frage, wann eine indirekte Stellvertretung notwendig ist und in welchen Fällen eine direkte Vertretung bei der Zollabwicklung zum Tragen kommt.
Haben auch Sie ein Fallbeispiel aus Ihrem Arbeitsalltag, das Sie mit uns diskutieren wollen? Schreiben Sie uns unter info@pasani-academy.de
In unserer Reihe #Praxisfälle greifen wir Themen auf, die unsere Kunden bewegen.
In diesem Beitrag geht es um die Unterscheidung zwischen dem Ausführer nach dem Zollrecht und dem Ausführerbegriff nach dem Außenwirtschaftsrecht. Diese Unterscheidung gibt es zwar schon seit 2018, durch eine Änderung in ATLAS, die im März 2021 seitens der Verwaltung umgesetzt wurde, rückt dieses Thema nun erneut in den Fokus.
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In unserer Reihe #Praxisfälle greifen wir Themen auf, die unsere Kunden bewegen.
In diesem Beitrag geht es um die Unterscheidung zwischen dem Ausführer nach dem Zollrecht und dem Ausführerbegriff nach dem Außenwirtschaftsrecht. Diese Unterscheidung gibt es zwar schon seit 2018, durch eine Änderung in ATLAS die im März 2021 seitens der Verwaltung umgesetzt wurde, rückt dieses Thema nun erneut in den Fokus.
Haben auch Sie ein Fallbeispiel aus Ihrem Arbeitsalltag, das Sie mit uns diskutieren wollen? Schreiben Sie uns unter info@pasani-academy.de
Diese Frage wurde mir von einem Mitglied meines LinkedIn-Netzwerks gestellt. Daher gehe ich gerne auf dieses Thema ein:
Sog. autonome Zollaussetzungen (AZZ) können von Einführern unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, vor allem dann, wenn eine bestimmte Ware/Technologie von in der EU ansässigen Herstellern nicht produziert wird. Sind derartige Waren mit Einfuhrzöllen belegt, kommt eine Zollaussetzung in Betracht.
Eine Überprüfung der Anträge findet zweimal im Jahr, jeweils zum 01.01. und 01.07. statt. Dabei besteht eine Einspruchsfrist für in der EU ansässige Hersteller. Diese Unternehmen sollten unbedingt regelmäßig prüfen, ob für ihre Fertigerzeugnisse ein derartiger Antrag gestellt wurde und ggf. ein Einspruchsverfahren einleiten, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Ein Portal der EU Kommission mittels dessen Sie nach den für Sie relevanten Zolltarifnummern suchen können, finden Sie unten. Erläuterungen zum Antragsverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie habe ich Ihnen ebenfalls verlinkt.
Haben Sie Ihre Produkte gefunden?
Portal der EU-Kommission:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/susp/susp_consultationchapter.jsp?Lang=de&buttonId=searchBtN&pubCycle=sus+2022-01&chapters=84&Expand=true&offset=0
Antragsverfahren für autonome Zollaussetzungen (AZZ):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/zollabwicklung-autonome-zollaussetzungen-zollkontingente-verfahren.html