E-Commerce – Neuerungen in der Importabwicklung. Die Zollverwaltung informiert.
Die Zollverwaltung informiert auf Ihrer Website über die ab dem 01.07.2021 bevorstehenden Änderungen in der Zollabfertigung für Post- und Kuriersendungen. Was ändert sich? Die bisherige Wertgrenze von 22 Euro entfällt ab dem 01.07.2021. Somit muss für jede Einfuhrsendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Hierfür stehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: Für Unternehmen, die bereits an ATLAS teilnehmen, wird der neue Anmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro) geschaffen. Für Privatpersonen wird die Anwendung IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) geschaffen, die über das Bürger- und Geschäftskundenportal zugänglich sein wird. Den vollständigen Artikel finden Sie hier. Quelle: zoll.de