Wie werden die Mengen eines Zollkontingentes berechnet und wie kann ich Planungssicherheit für mein Unternehmen erreichen bzw. eine Risikoabschätzung vornehmen?

Patrick Nieveler
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„Wie werden die Mengen eines Zollkontingentes berechnet und wie kann ich Planungssicherheit für mein Unternehmen erreichen bzw. eine Risikoabschätzung vornehmen?“

Ein Mitglied meines Netzwerkes hat mir diese Frage gestellt.

Im Wesentlichen lassen sich Zollkontingente aktuell in drei Bereiche unterteilen:

1️⃣. Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse
2️⃣. Autonome Zollaussetzungen/Zollkontingente
3️⃣. Zollkontingente für bestimmte Stahlerzeugnisse

Da sich die Frage auf Zollkontingente in Bezug auf Stahlerzeugnisse bezogen hat, möchte ich heute auf diesen Bereich eingehen.

Während bei den autonomen Zollkontingenten zweimal jährlich Anträge auf die Erteilung von autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten (AZZ) gestellt werden können, handelt es sich bei den Zollkontingenten für Stahlerzeugnisse um Schutzmaßnahmen der EU zur Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Industrie.

Natürlich überprüft die Kommission auch hier in gewissen Abständen die Notwendigkeit einerseits, sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen andererseits. Leitet die EU-Kommission (KOM) eine Untersuchung ein, können interessierte Parteien zu dem Verfahren Stellung nehmen.

Die Bekanntmachung zum aktuellen Verfahren finden Sie hier. Jedoch ist die Frist für die Stellungnahmen bereits abgelaufen. Das aktuelle Verfahren wird bis spätestens 30.06.2022 abgeschlossen sein.

(https://lnkd.in/dvSP7p2Q)

Um ein bestehendes Zollkontingent in Anspruch nehmen zu können, um die Einfuhrabgaben zu vermeiden, ist die im elektronischen Zolltarif (EZT) aufgeführte Nummer des Kontingents in der Zollanmeldung anzugeben.

Die Zuteilung des Kontingentes erfolgt im sogenannten „Windhundverfahren“ also auf „first come, first serve“ Basis, es sei denn, die zeitgleichen Anträge (eines Tages) überschreiten die Gesamtmenge, dann erfolgt eine prozentuale Aufteilung zwischen den Antragstellern. Zwar können die Restmengen eines Kontingentes auch über ein EU-Portal eingesehen werden (Link s. Kommentare), allerdings dauert es bis zu zwei, bis die nationalen Behörden die Anträge der Zollanmeldungen an die EU übermitteln. Daher gibt es hier wenig Planungssicherheit, ob das Kontingent am Ende gewährt wird, oder ob Zollabgaben (im Falle von Stahlerzeugnissen zumeist 25 %) erhoben werden.

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