Software und Zollabwicklung?
Software und Zollabwicklung?
Eine Kollegin aus meinem Netzwerk hat mir folgende Frage gestellt, auf die ich gerne eingehen möchte: „Muss etwas beachtet werden, wenn Software (vor allem ohne Hardware) ins Ausland geliefert wird“.
Diese Frage ist aus zwei Gesichtspunkten interessant:
Aus zollrechtlicher Sicht stellt Software keine Ware dar. Für den Import und Export von Software ist also keine Zollanmeldung erforderlich, sofern der Versand via Internet, Cloud, Download etc. erfolgt.
Erfolgt der Import/Export jedoch auf einer Hardware (DVD, EProm, Steuergerät, Laptop usw.), ist für die Hardware eine Zollanmeldung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass der Wert der Software dem Wert der Hardware hinzuzurechnen ist.
Aus exportkontrollrechtlicher Sicht stellt Software eine Technologie dar, deren Ausfuhr durchaus genehmigungspflichtig sein kann, sofern die Software als Dual-Use-Gut zu betrachten ist oder anderweitig von länderspezifischen Sanktionen erfasst ist. Hier ist also Vorsicht geboten!
Sie sehen also, dass das Thema Software im Kontext Zoll und Außenhandel durchaus Relevanz hat.
Waren Sie schon einmal in einer ähnlichen Situation? Gerne können Sie mir auch eine Nachricht schreiben.