Wie ermittle ich die richtige Zolltarifnummer?

Patrick Nieveler
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Es ist wieder Zeit, eine Frage aus meinem Netzwerk zu beantworten: „Warum kann ich nicht einfach die „günstigere“ Zolltarifnummer auswählen und was genau ist eigentlich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)?“

Jeder Ware kann eine Zolltarifnummer zugeordnet werden. Dieses harmonisierte (Klassifizierungs-) System der WCO – der Weltzollorganisation dient zur Ermittlung der richtigen Einfuhrzollsätze und anderer Maßnahmen wie z. B. Einfuhrbeschränkungen. Genau aus diesen Gründen kann ich nicht einfach die „günstigere“ Tarifnummer wählen, da dadurch Einfuhrabgaben entzogen oder andere Maßnahmen umgangen werden können. 

Für die richtige Einreihung in den Zolltarif wurden daher einige Grundregeln festgelegt, die sog. „allgemeinen Vorschriften“ Nummer 1 bis 6. Durch die Anwendung dieser Vorschriften soll ausgeschlossen werden, dass es mehrere bzw. unterschiedliche Tarifnummern für ein und dieselbe Ware geben kann.

Bestehen Zweifel oder Unklarheiten über die richtige Einreihung, kann bei den Zollbehörden eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden. Dann wird sozusagen amtlich festgelegt, welche Tarifnummer für die jeweilige Ware zutreffend ist. Sie gilt i. d. R. drei Jahre und ist nach der Erteilung für beide Seiten, also den Wirtschaftsbeteiligten, aber auch die Zollbehörden in der gesamten Union, verbindlich.

In der Praxis ist jedoch so manche Einreihungsentscheidung nicht immer nachvollziehbar und teilweise sehr überraschend.

Ich freue mich über Ihre Erfahrungen und Beispiele. Schreiben Sie mir gerne einen Kommentar!

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