Zollwert – Wie Sie die Zollabgaben auf Frachtkosten um 50 % senken können!

Patrick Nieveler
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Die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben zu einer massiven Erhöhung der Frachtkosten für sämtliche Transportarten geführt. Da die Frachtkosten zum Zollwert gehören, führt dies zusätzlich zu einer erhöhten Abgabenbelastung bei der Einfuhr der Waren.

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass es hierbei Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Auf diese möchte ich heute eingehen:

Dem Zollwert sind die im Drittland entstandenen Beförderungskosten hinzuzurechnen. Das sind bei Seefracht die Kosten, bis zum ersten Hafen, der in der EU angelaufen wird.
Nun ist es oftmals üblich, die gesamten Seefrachtkosten z. B. von Indien bis zum Hafen Hamburg hinzuzurechnen, da diese der Frachtrechnung oder dem B/L leicht zu entnehmen sind.

Sieht man genau hin, stellt man jedoch fest, dass viele Schiffe, als ersten Hafen in der EU einen Hafen z. B. in Griechenland ansteuern. Schaut man sich nun die Distanzen an, entfallen auf den Seeweg Indien ➞ Hamburg etwa 7.000 Seemeilen. Die Strecke bis zum ersten Hafen in der EU, in unserem Beispiel Indien ➞  Griechenland liegen bei etwa 3.500 Seemeilen. Dadurch können im Ergebnis durch diese Gestaltungsmöglichkeit die Zollabgaben, die auf die Frachtkosten entfallen, um 50 % reduziert werden, da nur die Hälfte der Frachtkosten hinzugerechnet werden muss.

In der Vergangenheit mögen die Frachtkosten die Zollabgaben nicht maßgeblich beeinträchtigt haben. Durch den deutlichen Anstieg der Frachtkosten bekommt diese Gestaltungsmöglichkeit jedoch ein ganz anderes Gewicht.

Wie belasten die gestiegenen Frachtkosten Ihr Business und nutzen Sie diese Gestaltungsmöglichkeit bereits? Ich freue mich über Ihre Kommentare!

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