Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

AEO steht für Authorized Economic Operator oder zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB). Ein AEO ist ein Unternehmen in der internationalen Handelskette, das von den Zollbehörden als vertrauenswürdiger und sicherer Akteur anerkannt wird. Durch die Anerkennung als AEO erlangt das Unternehmen bestimmte Vorteile und Erleichterungen im Umgang mit Zollverfahren und -kontrollen. Dies kann eine schnellere und vereinfachte Zollabfertigung, ein reduziertes Risiko von Zollkontrollen, Priorität bei der Behandlung von Zollverfahren und verbesserte Handelsbeziehungen mit anderen AEOs beinhalten.



Haben Sie noch Fragen?

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!