Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung

Die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung ist ein zollrechtlicher Vorgang, bei dem eine Person die Zollbehörden darüber informiert, dass sich bestimmte Waren vorübergehend im Zollgebiet der Unionbefinden und vorübergehend von den üblichen Zollrechtlichen Bestimmungen befreit sind. Diese Anmeldung muss gemäß den vorgeschriebenen Regelungen und Verfahren durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Waren korrekt und legal in die vorübergehende Verwahrung überführt werden.

Gemäß Art. 5 Nr. 11 des Unionszollkodex (UZK) ist die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrungeine der zollrechtlichen Anmeldungen, die in bestimmten Situationen erforderlich ist. Die vorübergehende Verwahrung wird in Fällen angewendet, in denen Waren vorübergehend in das Zollgebiet der Unioneingeführt werden, aber nicht endgültig in den Wirtschaftskreislauf gelangen sollen. Dies kann zum Beispiel für Waren gelten, die zu Reparaturzwecken, für Messen oder Ausstellungen, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke oder für andere temporäre Verwendungszwecke vorübergehend ins Land gebracht werden.

Durch die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung informiert der Anmelder die Zollbehörden über die Art und Menge der betreffenden Waren sowie den Zweck und die Dauer der vorübergehenden Verwendung. Diese Anmeldung ermöglicht es den Zollbehörden, die Waren zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß wieder aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, sobald der vorübergehende Verwendungszweck erfüllt ist. Die vorübergehende Verwahrung ermöglicht es, bestimmte Waren ohne Einfuhrabgaben und Zollformalitäten vorübergehend ins Zollgebiet der Unioneinzuführen, was den Handel und andere temporäre Aktivitäten erleichtert, ohne die volle Zollbehandlung zu durchlaufen.



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