Ausgangszollstelle

Die Ausgangszollstelle stellt einen zentralen Punkt im Zollverfahren dar, an dem die Ausfuhrwaren vor ihrem Verlassen des Zollgebiets der Union gestellt werden müssen. In den meisten Fällen entspricht die Ausgangszollstelle der Grenzzollstelle, da sie den letzten physischen Kontrollpunkt vor der tatsächlichen Ausfuhr darstellt.

Die Ausfuhrwaren müssen vor ihrem Verlassen des Zollgebiets der Union bei der Ausgangszollstelleregistriert und vorgelegt werden. Hierbei ist die Angabe der Registriernummer der Ausfuhranmeldung(Master Reference Number-MRN) von wesentlicher Bedeutung, um eine reibungslose Abwicklung des Ausfuhrvorgangs zu gewährleisten. Gegebenenfalls kann auch das Ausfuhrbegleitdokument erforderlich sein, um zusätzliche Informationen über die Ausfuhrwaren zu liefern.

Die Ausgangszollstelle hat die Aufgabe, die vorgelegten Unterlagen zu überprüfen, die Waren auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sämtliche Zollrechtlichen Vorschriften und Verfahrensvorgaben eingehalten werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die Ausgangszollstelle können die Ausfuhrwaren das Zollgebiet der Union verlassen und ihren Bestimmungsort erreichen.

Die Ausgangszollstelle spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der rechtmäßigen Ausfuhrvon Waren aus dem Zollgebiet der Union und gewährleistet eine effiziente Abwicklung der Ausfuhrvorgänge an den Grenzen. Ihre Tätigkeiten tragen dazu bei, den internationalen Warenverkehr zu regulieren und einen geordneten und gesetzeskonformen Ablauf der Ausfuhrprozesse sicherzustellen.



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