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Zum 01.07. diesen Jahres wird die sogenannte Freigrenze für Kleinsendungen mit geringem Wert, die bei 22 Euro liegt, aufgehoben. Dann müssen auch für solche Sendungen Zollanmeldungen bei der Einfuhr abgegeben werden. Allerdings kommt für diese Sendungen eine Zollanmeldung mit reduzierten Angaben in Betracht. Um dies in ATLAS abzubilden, wird in Deutschland das sogenannte IMPOST-Verfahren in ATLAS implementiert. Wie das funktioniert und welche Alternativen es gibt, sehen Sie in diesem Beitrag.