#Praxisfälle: Einfuhrabwicklung über andere Mitgliedstaaten

Patrick Nieveler
Praxisfälle

In unserer Reihe #Praxisfälle greifen wir Themen auf, die unsere Kunden bewegen. In diesem Beitrag geht es um die Unterscheidung zwischen dem Ausführer nach dem Zollrecht und dem Ausführerbegriff nach dem Außenwirtschaftsrecht. Diese Unterscheidung gibt es zwar schon seit 2018, durch eine Änderung in ATLAS die im März 2021 seitens der Verwaltung umgesetzt wurde, rückt dieses Thema nun erneut in den Fokus. Haben auch Sie ein Fallbeispiel aus Ihrem Arbeitsalltag, dass Sie mit uns diskutieren wollen? Schreiben Sie uns unter info@pasani-academy.de [av_video src=’https://pasani-academy.de/wp-content/uploads/2022/01/Einfuhr_China_Deutschland_Pasani_Nieveler_final.mp4′ mobile_image=’https://pasani-academy.de/wp-content/uploads/2022/01/Einfuhr-von-China-nach-Deutschland.jpg‘ attachment=’972′ attachment_size=’full‘ format=’16-9′ width=’16‘ height=’9′ conditional_play=’confirm_all‘ id=“ custom_class=“ template_class=“ element_template=“ one_element_template=“ av_uid=’av-kyjq7udk‘ sc_version=’1.0′]

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