A.TR

Eine A.TR ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die im Rahmen des Handels zwischen den Mitgliedstaatender Zollunion und der Türkei verwendet wird. Diese Bescheinigung dient als Präferenznachweis und bestätigt, dass die gehandelten Waren sich im freien Verkehr der Europäischen Union oder der Türkei befinden, was als Freiverkehrsnachweis dient. Durch Vorlage der A.TR-Bescheinigung können die Unternehmen ermäßigte Abgabensätze in Anspruch nehmen.

Um eine A.TR-Bescheinigung zu erhalten, muss der Antragsteller ein entsprechendes Formblatt bei den Zollstellen einreichen, welches alle relevanten Informationen über die Waren und den Handel enthält. Nach sorgfältiger Prüfung und Bestätigung der Ursprungsregeln durch die Zollbehörden wird die A.TR-Bescheinigung ausgestellt und dem Antragsteller übergeben.

Die A.TR-Bescheinigung erleichtert den Handel und fördert die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion und der Türkei. Sie ermöglicht den Unternehmen, von den Vorteilen des Freihandelsabkommens zu profitieren und trägt somit zur Stärkung des Handels zwischen den Partnern bei.



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