Anmeldung zur Ausfuhr (Zollrecht)

Die Ausfuhranmeldung im Zollwesen ist eine spezifische Zollanmeldung, die im Ausfuhrverfahren für den Export von Waren erforderlich ist. Diese Pflicht zur Abgabe der Ausfuhranmeldung gilt für alle Ausfuhren, unabhängig vom gewählten Beförderungsweg, sei es Straßen-, Luft-, See-, Post- oder Bahnverkehr.

Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt ausschließlich in elektronischer Form gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex (UZK). In Deutschland wird die elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-Ausfuhrsystem abgegeben. ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem und ist das elektronische Zollabfertigungssystem der deutschen Zollverwaltung.

Bei der Ausfuhranmeldung müssen verschiedene Informationen über die auszuführenden Waren angegeben werden, darunter Angaben zu Art und Menge der Güter, ihrem Wert, dem Bestimmungsort, dem Endverwender und anderen relevanten Details. Die elektronische Ausfuhranmeldung ermöglicht es den Zollbehörden, die Ausfuhren zu überwachen, die notwendigen Exportkontrollen durchzuführen und die Waren ordnungsgemäß zu erfassen.

Die elektronische Form der Ausfuhranmeldung erleichtert den Verwaltungsprozess, beschleunigt die Zollabfertigung und trägt zur Effizienz und Transparenz im Ausfuhrverfahren bei. Sie ermöglicht auch eine verbesserte Zusammenarbeit und Datenaustausch zwischen den Beteiligten des Exportprozesses, einschließlich der Wirtschaftsbeteiligten, Spediteure und der Zollbehörden.



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