Die Anti-Folter-Verordnung bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005, die den Handel mit bestimmten Güternregelt, die zur Ausführung der Todesstrafe, Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten. Diese Verordnung enthält sowohl Verbote als auch Genehmigungspflichten für den Handel mit solchen Gütern im internationalen Handelsverkehr.
Nach einer Erweiterung der Verordnung umfasst sie jetzt auch Handels- und Vermittlungsgeschäfte sowie technische Unterstützung. Dies bedeutet, dass der Handel mit solchen Gütern, die in der Verordnung aufgeführt sind, verboten ist oder einer vorherigen Genehmigung bedarf. Die Anti-Folter-Verordnung dient dem Ziel, den Handel mit Gütern zu verhindern, die für Menschenrechtsverletzungen oder grausame Handlungen verwendet werden könnten, und trägt somit zur Förderung von Menschenrechten und humanitären Werten bei.