Antidumping-Grundverordnung

Die Antidumping-Grundverordnung (AD-GV) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die die Bestimmungen und Verfahren für den Umgang mit Dumping-Praktiken festlegt. Dumping tritt auf, wenn ein ausländisches Unternehmen seine Produkte zu einem niedrigeren Preis auf dem europäischen Markt verkauft als es in seinem Heimatmarkt tut. Dadurch entsteht eine unfaire Konkurrenz für europäische Produzenten. Die Antidumping-Grundverordnung dient dazu, europäische Unternehmen vor Schäden durch Dumping-Praktiken zu schützen und einen fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Sie legt die Kriterien und Verfahren fest, nach denen Dumping ermittelt, Verletzungen festgestellt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Die AD-GV enthält unter anderem folgende Bestandteile: 1. Dumping-Untersuchungen: Die Verordnung legt fest, wie Dumping ermittelt und berechnet wird. Dazu werden unter anderem die Produktionskosten, Verkaufspreise und Marktsituationen der betroffenen Produkte analysiert. 2. Schädigungsuntersuchungen: Die AD-GV definiert, wie die Schädigung europäischer Unternehmen durch das Dumping ermittelt wird. Dazu werden unter anderem Preise, Gewinne und Marktanteile betrachtet. 3. Abhilfemaßnahmen: Wenn Dumping und Schädigung festgestellt wurden, kann die EU geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um den fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Dazu können beispielsweise Anti-Dumping-Zölle oder -Preise eingeführt werden. Es ist zu beachten, dass die Antidumping-Grundverordnung ein Bestandteil des allgemeinen Handels- und Zollrechts der EU ist und in Zusammenarbeit mit anderen nationalen und europäischen Gesetzen angewendet wird.



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