Ausführer, genehmigt

Ein genehmigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden genehmigt wurde, Ursprungserklärungen abzugeben und damit den Nachweis über den Ursprung von Waren zu erbringen. Im Gegensatz zu einem ermächtigten Ausführer werden die Ursprungserklärungen des genehmigten Ausführers von den Zollbehörden überprüft und genehmigt, bevor die Waren exportiert werden.

Der Status als genehmigter Ausführer kann Unternehmen Vorteile bieten, wie eine schnellere Zollabfertigung und vereinfachte Handelsprozesse. Unternehmen, die als genehmigter Ausführer anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bei den Zollbehörden bewerben. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Ursprungsregeln, eine gute Buchführung und die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden.

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die den Status als genehmigter Ausführer erhalten haben, die Bestimmungen und Anforderungen der Zollbehörden weiterhin einhalten und den Ursprung der Waren korrekt deklarieren. Eine Verletzung oder Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.



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