Einseitige Zollpräferenzen

Für zahlreiche Entwicklungsländer gelten einseitige Zollpräferenzen, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (APS) gewährt werden. Das APS ist eine Handelspolitik der Europäischen Union, durch die bestimmte Entwicklungsländer begünstigt werden, indem ihnen einseitige Zollvorteile gewährt werden.

Diese einseitigen Zollpräferenzen bedeuten, dass bestimmte Waren, die aus den begünstigten Entwicklungsländern in die Europäische Union eingeführt werden, niedrigere oder sogar vollständig reduzierte Zollsätze erhalten. Dadurch sollen die Handelsbedingungen für diese Länder verbessert und ihre wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden.

Das APS hat das Ziel, den Entwicklungsländern den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern und ihre Exportezu fördern. Es ist ein Instrument der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU mit den begünstigten Ländern und dient der Unterstützung ihrer wirtschaftlichen Integration in den internationalen Handel.

Um von den einseitigen Zollpräferenzen im APS zu profitieren, müssen die Entwicklungsländer bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen, die in den jeweiligen Handelsabkommen und Regelungen festgelegt sind. Diese Kriterien können unter anderem soziale, ökologische und verwaltungsbezogene Aspekte umfassen.

Das APS ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des internationalen Handels mit Entwicklungsländernund leistet einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung in diesen Ländern.



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