Freiverkehrspräferenz

Waren, die sich bereits im zollrechtlich freien Verkehr befinden, können im Rahmen von Präferenzmaßnahmen zollbegünstigt aus Partnerstaaten in das Zollgebiet der Union oder umgekehrt aus dem Zollgebiet der Union in Partnerstaaten eingeführt werden. Dabei spielt der Ursprung der Waren eine Rolle, da bestimmte Präferenzabkommen und Handelsvereinbarungen zwischen der EU und den Partnerstaaten existieren.

Diese Präferenzmaßnahmen ermöglichen es, dass bestimmte Waren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Union oder den Partnerstaat von Zöllen oder Einfuhrabgaben befreit oder begünstigt werden. Um von diesen zollbegünstigten Maßnahmen profitieren zu können, müssen die Waren bestimmte Ursprungsregelnerfüllen und gegebenenfalls ein entsprechendes Ursprungszeugnis, wie beispielsweise das Formblatt A, vorlegen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Modalitäten der Präferenzmaßnahmen von den spezifischen Handelsabkommen und Vereinbarungen zwischen der EU und den Partnerstaaten abhängen. Daher ist es ratsam, die jeweiligen Regelungen und Bestimmungen zu konsultieren, um die genauen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Präferenzen zu verstehen.



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