Freizone

Eine Freizone bezeichnet einen abgegrenzten Bereich innerhalb des Zollgebiets der Union, der durch Zäune oder andere physische Barrieren vom restlichen Zollgebiet getrennt ist. Neben dem Zolllagerverfahren stellt das Verbringen von Waren in eine Freizone eine mögliche Option für die Lagerung dar. Es handelt sich um ein spezielles Verfahren gemäß Artikel 5 Nummer 16 Buchstabe b des Unionszollkodex (UZK).

Das Freizonenverfahren ermöglicht die zeitlich unbegrenzte Lagerung von Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union, ohne dass dafür Einfuhrabgaben oder handelspolitische Maßnahmen berücksichtigt werden müssen. Innerhalb der Freizone wird eine Situation wie in einem Drittland simuliert, sodass die dort gelagerten Nicht-Unionswaren als außerhalb der EU befindlich angesehen werden. Eine gesonderte Anmeldung für das Freizonenverfahren gemäß Artikel 158 Absatz 1 des UZK ist in Ausnahmefällen nicht erforderlich.

Die Festlegung von Freizonen und die Bestimmung ihrer geografischen Grenzen liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. In Deutschland zählen beispielsweise die Freihäfen zu den Freizonen, die für bestimmte wirtschaftliche und logistische Zwecke genutzt werden können.



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