Aktuelles aus der Zoll- und Außenwirtschaft

Unsere Kurse im Überblick

Abwicklung, zollamtlich

Die zollamtliche Abwicklung ist ein Prozess, bei dem Waren über die Grenzen hinweg transportiert und dabei die zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es umfasst die formalen Verfahren, die bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren anfallen, einschließlich der Erfassung, Prüfung und Freigabe der Waren durch die Zollbehörden. Die zollamtliche Abwicklung umfasst verschiedene Schritte, wie die Erstellung und Einreichung von Zolldokumenten, die Zahlung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die Inspektion der Waren durch die Zollbeamten und die Freigabe der Waren zur Weiterbeförderung. Die genauen Anforderungen und Verfahren variieren je nach Land und Art der Waren.
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ACP-Group

Die Abkürzung "AKP-Staaten", auch AKP-Gruppe, engl. ACP-Group steht für "afrikanische, karibische und pazifische Staaten". Die AKP-Staaten sind eine Gruppe von Ländern, die im Rahmen des Cotonou-Abkommens eine besondere Partnerschaft mit der Europäischen Union (EU) unterhalten. Das Cotonou-Abkommen wurde im Jahr 2000 geschlossen und regelt die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten. Ziel des Abkommens ist es, die nachhaltige Entwicklung und den wirtschaftlichen Fortschritt in den AKP-Staaten zu fördern. Die AKP-Staaten umfassen insgesamt 79 Länder, darunter Länder in Afrika, der Karibik und im Pazifikraum. Zu den AKP-Staaten gehören unter anderem Länder wie Angola, Kenia, Jamaika, Guyana, Papua-Neuguinea und Vanuatu. Im Rahmen des Cotonou-Abkommens erhalten die AKP-Staaten finanzielle Unterstützung von der EU, um ihre Entwicklungsvorhaben umzusetzen. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie Handel, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten basieren auf Partnerschaft, Dialog und gegenseitigem Interesse. Durch die Zusammenarbeit sollen Armut, politische Instabilität und andere Entwicklungsherausforderungen in den AKP-Staaten bewältigt werden.
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AD-GV

Die Antidumping-Grundverordnung (AD-GV) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die die Bestimmungen und Verfahren für den Umgang mit Dumping-Praktiken festlegt. Dumping tritt auf, wenn ein ausländisches Unternehmen seine Produkte zu einem niedrigeren Preis auf dem europäischen Markt verkauft als es in seinem Heimatmarkt tut. Dadurch entsteht eine unfaire Konkurrenz für europäische Produzenten. Die Antidumping-Grundverordnung dient dazu, europäische Unternehmen vor Schäden durch Dumping-Praktiken zu schützen und einen fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Sie legt die Kriterien und Verfahren fest, nach denen Dumping ermittelt, Verletzungen festgestellt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Die AD-GV enthält unter anderem folgende Bestandteile: 1. Dumping-Untersuchungen: Die Verordnung legt fest, wie Dumping ermittelt und berechnet wird. Dazu werden unter anderem die Produktionskosten, Verkaufspreise und Marktsituationen der betroffenen Produkte analysiert. 2. Schädigungsuntersuchungen: Die AD-GV definiert, wie die Schädigung europäischer Unternehmen durch das Dumping ermittelt wird. Dazu werden unter anderem Preise, Gewinne und Marktanteile betrachtet. 3. Abhilfemaßnahmen: Wenn Dumping und Schädigung festgestellt wurden, kann die EU geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um den fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Dazu können beispielsweise Anti-Dumping-Zölle oder -Preise eingeführt werden. Es ist zu beachten, dass die Antidumping-Grundverordnung ein Bestandteil des allgemeinen Handels- und Zollrechts der EU ist und in Zusammenarbeit mit anderen nationalen und europäischen Gesetzen angewendet wird.
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Admission Temporaire

Das ATA-Übereinkommen ist ein internationales Zollübereinkommen, das die Verwendung des Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren in verschiedene Länder regelt. ATA steht für Admission Temporaire/Temporary Admission und ist ein spezielles Zolldokument, das es Unternehmen ermöglicht, bestimmte Waren vorübergehend in ein anderes Land einzuführen, ohne dabei Zollabgaben zu entrichten oder umfangreiche Zollformalitäten durchlaufen zu müssen. Das Carnet ATA ist ein einheitliches Dokument, das von den Zollbehörden der beteiligten Länder anerkannt wird. Mit diesem Carnet können Unternehmen die vorübergehende Einfuhr von Waren für verschiedene Zwecke realisieren, wie beispielsweise für Messen, Ausstellungen, kulturelle Veranstaltungen, berufliche Ausrüstung, und ähnliches. Dabei müssen sie keine Zollabgaben oder Sicherheiten hinterlegen, solange die Waren das Land wieder verlassen, bevor das Carnet ATA abläuft. Das ATA-Übereinkommen wurde von der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt und wird von vielen Ländern auf der ganzen Welt angewendet. Es erleichtert den internationalen Handel und fördert wirtschaftliche Aktivitäten, indem es Unternehmen Zeit und Kosten erspart, die sonst für umfangreiche Zollformalitäten und Sicherheitsleistungen aufgebracht werden müssten. Das Carnet ATAvereinfacht somit den vorübergehenden Import und Export von Waren für kommerzielle und kulturelle Zwecke und erleichtert die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen und Geschäftsaktivitäten.
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AEO

AEO steht für Authorized Economic Operator oder zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB). Ein AEO ist ein Unternehmen in der internationalen Handelskette, das von den Zollbehörden als vertrauenswürdiger und sicherer Akteur anerkannt wird. Durch die Anerkennung als AEO erlangt das Unternehmen bestimmte Vorteile und Erleichterungen im Umgang mit Zollverfahren und -kontrollen. Dies kann eine schnellere und vereinfachte Zollabfertigung, ein reduziertes Risiko von Zollkontrollen, Priorität bei der Behandlung von Zollverfahren und verbesserte Handelsbeziehungen mit anderen AEOs beinhalten.
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AEO-C

AEO-C steht für Authorized Economic Operator - Custom Simplifications (Zollvereinfachungen): Bei der AEO-C-Zertifizierung handelt es sich um eine spezifische Kategorie der AEO-Anerkennung. Unternehmen, die den AEO-C-Status erreichen, haben besondere Vereinfachungen und Erleichterungen im Bereich der zollrechtlichen Vorschriften. Dazu gehören die Reduzierung von Sicherheitsanforderungen, vereinfachte Dokumentationsanforderungen und gegebenenfalls die Möglichkeit, von bestimmten Zollverfahren befreit oder von Sicherheitskontrollen ausgenommen zu werden. Siehe auch: AEO
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AEO-F

AEO-F steht für Authorized Economic Operator - Full (Vollständig): kombinierte Bewilligung von AEO-C und AEO-S – „zollrechtliche Vereinfachung und Sicherheit“. Dieses Zertifikat wird an Unternehmen vergeben, die sowohl im Bereich der Zoll- und Steuerkonformität als auch im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen hohe Standards erfüllen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen sowohl die Kriterien für die Finanzstabilität und Einhaltung der Zollvorschriften als auch die Sicherheitsstandards erfüllt. Siehe auch: AEO  
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AEO-S

AEO-S steht für Authorized Economic Operator - Security/Sicherheit: Dieses Zertifikat wird an Unternehmen vergeben, die die Anforderungen in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dies beinhaltet physische Sicherheitsmaßnahmen, Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Siehe auch: AEO
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African, Caribbean and Pacific Group of States

Die Abkürzung "AKP-Staaten", auch AKP-Gruppe, engl. ACP-Group steht für "afrikanische, karibische und pazifische Staaten". Die AKP-Staaten sind eine Gruppe von Ländern, die im Rahmen des Cotonou-Abkommens eine besondere Partnerschaft mit der Europäischen Union (EU) unterhalten. Das Cotonou-Abkommen wurde im Jahr 2000 geschlossen und regelt die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten. Ziel des Abkommens ist es, die nachhaltige Entwicklung und den wirtschaftlichen Fortschritt in den AKP-Staaten zu fördern. Die AKP-Staaten umfassen insgesamt 79 Länder, darunter Länder in Afrika, der Karibik und im Pazifikraum. Zu den AKP-Staaten gehören unter anderem Länder wie Angola, Kenia, Jamaika, Guyana, Papua-Neuguinea und Vanuatu. Im Rahmen des Cotonou-Abkommens erhalten die AKP-Staaten finanzielle Unterstützung von der EU, um ihre Entwicklungsvorhaben umzusetzen. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie Handel, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten basieren auf Partnerschaft, Dialog und gegenseitigem Interesse. Durch die Zusammenarbeit sollen Armut, politische Instabilität und andere Entwicklungsherausforderungen in den AKP-Staaten bewältigt werden.
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AGG

Die Allgemeine Genehmigung, kurz AGG (oder Allgemeingenehmigung) ist eine spezielle Form der Ausfuhrgenehmigung oder Verbringungsgenehmigung im Bereich der Exportkontrolle. Im Gegensatz zu individuellen Genehmigungen, bei denen der Ausführer oder Verbringer eine explizite Genehmigung für jede einzelne Export- oder Verbringungstransaktion beantragen muss, werden die Allgemeinen Genehmigungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch entfällt der Antragsprozess für jede einzelne Transaktion, und Unternehmen können von einer generellen Erlaubnis für bestimmte Geschäfte profitieren. Die Allgemeinen Genehmigungen dienen dazu, bestimmte Arten von Ausfuhren oder Verbringungen zu erleichtern, die den Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung entsprechen. Sobald ein Exporteur oder Verbringer die festgelegten Kriterien erfüllt, gilt die Genehmigung automatisch, ohne dass eine separate Beantragung erforderlich ist. Dies kann den Exportprozess erheblich beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Es gibt zwei Arten von Allgemeinen Genehmigungen: solche, die auf Unionsebene erlassen werden und im Rahmen der EG-Dual-use-Verordnung gelten, sowie nationale Allgemeingenehmigungen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten erlassen werden. Derzeit existieren sechs Allgemeine Genehmigungen auf Unionsebene (EU001 bis EU006) und neun nationale Allgemeingenehmigungen in Deutschland. Diese Genehmigungen haben eine wichtige Funktion in der Exportkontrolle, da sie dennoch klare Regelungen und Kontrollen gewährleisten, während sie gleichzeitig den Handel erleichtern und den Anforderungen von Unternehmen an eine effiziente Abwicklung von Ausfuhrgeschäften entgegenkommen. Unternehmen müssen dennoch sicherstellen, dass sie die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung erfüllen und die gesetzlichen Bestimmungen der Exportkontrolle einhalten. Das BAFA überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen und kann bei Verstößen entsprechende Maßnahmenergreifen.
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