Aktuelles aus der Zoll- und Außenwirtschaft

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Agrarabgaben

Agrarabgaben sind spezielle Abgaben, die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik oder aufgrund von Sonderregelungen für bestimmte Verarbeitungserzeugnisse erhoben werden. Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist eine Politik der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Landwirtschaft in den Mitgliedstaatenzu unterstützen und zu fördern. Dabei werden verschiedene Instrumente eingesetzt, darunter auch Agrarabgaben. Die Agrarabgaben dienen in erster Linie dazu, den Agrarsektor zu regulieren und zu stabilisieren. Sie können beispielsweise in Form von Zöllen auf landwirtschaftliche Importe erhoben werden, um die einheimische Landwirtschaft vor Konkurrenz aus dem Ausland zu schützen. Diese Zölle sollen sicherstellen, dass ausländische Produkte nicht zu Dumpingpreisen auf den europäischen Markt gelangen und die heimischen Erzeugnisse benachteiligen. Darüber hinaus können Agrarabgaben auch für bestimmte Verarbeitungserzeugnisse gelten, um den Markt für diese Produkte zu steuern und die Produktion zu regulieren. Solche Abgaben können beispielsweise bei der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen zu bestimmten Produkten erhoben werden. Die Höhe und Art der Agrarabgaben können je nach Produkt, Marktbedingungen und politischen Zielen variieren. Die Einnahmen aus den Agrarabgaben fließen in den Agrarsektor zurück und werden zur Finanzierung von Agrarprogrammen, Unterstützung für Landwirte und zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft verwendet. Die gemeinsame Agrarpolitik und die damit verbundenen Agrarabgaben sind wichtige Instrumente, um die Landwirtschaft in der Europäischen Union zu fördern, den Markt zu stabilisieren und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Sie sind Teil eines umfassenden Regelwerks, das darauf abzielt, den Agrarsektor auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene zu unterstützen und zu entwickeln.
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AKP-Gruppe

Die Abkürzung "AKP-Staaten", auch AKP-Gruppe, engl. ACP-Group steht für "afrikanische, karibische und pazifische Staaten". Die AKP-Staaten sind eine Gruppe von Ländern, die im Rahmen des Cotonou-Abkommens eine besondere Partnerschaft mit der Europäischen Union (EU) unterhalten. Das Cotonou-Abkommen wurde im Jahr 2000 geschlossen und regelt die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten. Ziel des Abkommens ist es, die nachhaltige Entwicklung und den wirtschaftlichen Fortschritt in den AKP-Staaten zu fördern. Die AKP-Staaten umfassen insgesamt 79 Länder, darunter Länder in Afrika, der Karibik und im Pazifikraum. Zu den AKP-Staaten gehören unter anderem Länder wie Angola, Kenia, Jamaika, Guyana, Papua-Neuguinea und Vanuatu. Im Rahmen des Cotonou-Abkommens erhalten die AKP-Staaten finanzielle Unterstützung von der EU, um ihre Entwicklungsvorhaben umzusetzen. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie Handel, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten basieren auf Partnerschaft, Dialog und gegenseitigem Interesse. Durch die Zusammenarbeit sollen Armut, politische Instabilität und andere Entwicklungsherausforderungen in den AKP-Staaten bewältigt werden.
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AKP-Staaten

Die Abkürzung "AKP-Staaten", auch AKP-Gruppe, engl. ACP-Group steht für "afrikanische, karibische und pazifische Staaten". Die AKP-Staaten sind eine Gruppe von Ländern, die im Rahmen des Cotonou-Abkommens eine besondere Partnerschaft mit der Europäischen Union (EU) unterhalten. Das Cotonou-Abkommen wurde im Jahr 2000 geschlossen und regelt die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten. Ziel des Abkommens ist es, die nachhaltige Entwicklung und den wirtschaftlichen Fortschritt in den AKP-Staaten zu fördern. Die AKP-Staaten umfassen insgesamt 79 Länder, darunter Länder in Afrika, der Karibik und im Pazifikraum. Zu den AKP-Staaten gehören unter anderem Länder wie Angola, Kenia, Jamaika, Guyana, Papua-Neuguinea und Vanuatu. Im Rahmen des Cotonou-Abkommens erhalten die AKP-Staaten finanzielle Unterstützung von der EU, um ihre Entwicklungsvorhaben umzusetzen. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie Handel, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten basieren auf Partnerschaft, Dialog und gegenseitigem Interesse. Durch die Zusammenarbeit sollen Armut, politische Instabilität und andere Entwicklungsherausforderungen in den AKP-Staaten bewältigt werden.
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Aktive Veredelung

Die Aktive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren gemäß Artikel 5 Nummer 16 Buchstabe b des Unionszollkodex (UZK). Es ermöglicht die vorübergehende Einfuhr von Nicht-Unionswaren, in der Regel in Form von Vorprodukten, in das Zollgebiet der Union, um Veredelungsarbeiten an ihnen durchzuführen. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, die eingeführten Waren nach der Veredelung als Endprodukte in ein Anschlusszollverfahren zu überführen. Ein wichtiger Aspekt der Aktiven Veredelung ist, dass die eingeführten Waren zur Wiederausfuhr bestimmt sind und somit nicht unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangen. Daher sieht Artikel 256 des Unionszollkodex vor, dass auf die Erhebung von Abgaben und die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen verzichtet wird. Die Aktive Veredelung bietet den Unternehmen die Möglichkeit, von bestimmten Zollvorteilen zu profitieren, da während des Veredelungsprozesseskeine Zölle oder Abgaben auf die eingeführten Vorprodukte erhoben werden. Dadurch werden die Kosten für die Veredelung gesenkt, was insbesondere für Unternehmen mit komplexen Produktionsprozessen oder spezialisierten Verarbeitungstätigkeiten von Vorteil ist. Nach Abschluss der Veredelungsarbeiten können die Endprodukte entweder in den zollrechtlich freien Verkehr der Union überführt werden oder in ein anderes spezifisches Zollverfahren eintreten, je nach den Zielen und Bedürfnissen des Unternehmens. Die Aktive Veredelung ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen, die internationale Handelsbeziehungen unterhalten und ihre Produkte in der EU veredeln möchten, bevor sie wieder in Drittländer ausgeführt werden. Es ermöglicht den Unternehmen, ihre Produktionseffizienz zu steigern und wettbewerbsfähig zu bleiben, indem es ihnen einen erleichterten Zugang zum EU-Markt und gleichzeitig die Flexibilität bietet, ihre Produkte weltweit zu vertreiben.
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Allgemein anerkannte Buchführungsgrundsätze

Allgemein anerkannte Buchführungsgrundsätze sind die Grundsätze, die in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt von Fachexperten und der Wirtschaftsgemeinschaft als verbindlich und gültig anerkannt werden. Sie stellen eine Sammlung von Standards und Prinzipien dar, die die Grundlage für die ordnungsgemäße Buchführung und Finanzberichterstattung eines Unternehmens bilden. Die allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätze legen fest, wie die wirtschaftlichen Ressourcen und Verpflichtungen eines Unternehmens in der Buchhaltung erfasst werden sollen. Sie bestimmen, welche Informationen in den Finanzberichten offengelegt werden müssen und wie diese Offenlegung zu erfolgen hat. Zudem geben sie Anweisungen darüber, wie die Rechnungsabschlüsse eines Unternehmens vorbereitet werden sollen, um eine klare und genaue Darstellung der finanziellen Situation und Leistung des Unternehmens zu gewährleisten. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätze ist von großer Bedeutung, da sie die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichte sicherstellen und es den Interessengruppen ermöglichen, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage dieser Informationen zu treffen. Die Buchführungsgrundsätze variieren von Land zu Land und können sich im Laufe der Zeit ändern, um den sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. In vielen Ländern wird die Einhaltung der allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätze gesetzlich vorgeschrieben, um die Integrität und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Unternehmen, die nach diesen Grundsätzen buchführen, können ihre Glaubwürdigkeit stärken und das Vertrauen ihrer Investoren, Gläubiger und anderer Interessengruppen gewinnen. Darüber hinaus dienen die allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätze als Grundlage für die externe Prüfung und Überprüfung der Finanzberichte durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.
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Allgemeine Genehmigung

Die Allgemeine Genehmigung, kurz AGG (oder Allgemeingenehmigung) ist eine spezielle Form der Ausfuhrgenehmigung oder Verbringungsgenehmigung im Bereich der Exportkontrolle. Im Gegensatz zu individuellen Genehmigungen, bei denen der Ausführer oder Verbringer eine explizite Genehmigung für jede einzelne Export- oder Verbringungstransaktion beantragen muss, werden die Allgemeinen Genehmigungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch entfällt der Antragsprozess für jede einzelne Transaktion, und Unternehmen können von einer generellen Erlaubnis für bestimmte Geschäfte profitieren. Die Allgemeinen Genehmigungen dienen dazu, bestimmte Arten von Ausfuhren oder Verbringungen zu erleichtern, die den Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung entsprechen. Sobald ein Exporteur oder Verbringer die festgelegten Kriterien erfüllt, gilt die Genehmigung automatisch, ohne dass eine separate Beantragung erforderlich ist. Dies kann den Exportprozess erheblich beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Es gibt zwei Arten von Allgemeinen Genehmigungen: solche, die auf Unionsebene erlassen werden und im Rahmen der EG-Dual-use-Verordnung gelten, sowie nationale Allgemeingenehmigungen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten erlassen werden. Derzeit existieren sechs Allgemeine Genehmigungen auf Unionsebene (EU001 bis EU006) und neun nationale Allgemeingenehmigungen in Deutschland. Diese Genehmigungen haben eine wichtige Funktion in der Exportkontrolle, da sie dennoch klare Regelungen und Kontrollen gewährleisten, während sie gleichzeitig den Handel erleichtern und den Anforderungen von Unternehmen an eine effiziente Abwicklung von Ausfuhrgeschäften entgegenkommen. Unternehmen müssen dennoch sicherstellen, dass sie die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung erfüllen und die gesetzlichen Bestimmungen der Exportkontrolle einhalten. Das BAFA überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen und kann bei Verstößen entsprechende Maßnahmenergreifen.
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Allgemeines Präferenzsystem

Das Allgemeine Präferenzsystem, kurz APS (engl. GSP, General system of preferences) ist ein Handelssystem, das von vielen Industrieländern, darunter auch die Europäische Union (EU), eingerichtet wurde, um den Entwicklungsländern wirtschaftliche Vorteile zu bieten und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems gewähren die Industrieländer einseitige Zollpräferenzen für bestimmte Produkte, die aus den Entwicklungsländern stammen. Das bedeutet, dass diese Produkte beim Export in die Industrieländer niedrigeren oder sogar keinen Zollsätzen unterliegen und somit auf den Märkten der Industrieländer wettbewerbsfähiger werden. Dadurch soll der Handel zwischen den Entwicklungsländernund den Industrieländern gefördert werden, was wiederum zur wirtschaftlichen Entwicklung der ärmeren Länder beitragen kann. Die Länderliste, die für das Allgemeine Präferenzsystem gilt und auf zoll.de abrufbar ist, enthält eine Aufstellung der begünstigten Entwicklungsländer und die Produkte, die von den Zollpräferenzen profitieren können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht statisch ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann, je nachdem, welche Länder und Produkte in das APS einbezogen werden oder nicht. Die Nutzung des Allgemeinen Präferenzsystems kann für Entwicklungsländer von großer Bedeutung sein, da es ihnen ermöglicht, ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auf den Märkten der Industrieländer anzubieten und somit ihre Exporte zu steigern, was wiederum zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
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Allgemeines Präferenzsystem Plus

Allgemeines Präferenzsystem Plus (APS+): Bestimmte Entwicklungsländer können zusätzliche Handelspräferenzen erhalten, wenn sie bestimmte soziale und umweltbezogene Kriterien erfüllen. Siehe auch: APS
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Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, engl. General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), das am 30. Oktober 1947 unterzeichnet wurde, war eine internationale Vereinbarung mit dem Ziel des schrittweisen Abbaus von Handelshemmnissen. Es legte den Grundstein für die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995, in die es heute integriert ist. Das GATT diente als Rahmenwerk für den internationalen Handel und legte Regeln und Prinzipien fest, um den freien Handel zu fördern und diskriminierende Handelspraktiken zu bekämpfen. Es verpflichtete die Mitgliedsländer zur Senkung von Zöllen, zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Behandlung aller Mitglieder auf einer nicht-diskriminierenden Basis. Das GATT führte zu mehreren Verhandlungsrunden, in denen die Mitgliedstaaten Tarifverhandlungen führten und sich auf bestimmte Handelsregelungen einigten. Das GATT war ein wichtiger Meilenstein für die Förderung des internationalen Handels und die Schaffung eines offenen und regelbasierten Handelssystems. Durch seine Integration in die WTO hat es seine Bedeutung als Regelwerk für den internationalen Handel beibehalten und dient als Grundlage für die Durchführung von Handelsverhandlungen und die Lösung von Handelsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern.
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Allgemeingenehmigung

Die Allgemeine Genehmigung, kurz AGG (oder Allgemeingenehmigung) ist eine spezielle Form der Ausfuhrgenehmigung oder Verbringungsgenehmigung im Bereich der Exportkontrolle. Im Gegensatz zu individuellen Genehmigungen, bei denen der Ausführer oder Verbringer eine explizite Genehmigung für jede einzelne Export- oder Verbringungstransaktion beantragen muss, werden die Allgemeinen Genehmigungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch entfällt der Antragsprozess für jede einzelne Transaktion, und Unternehmen können von einer generellen Erlaubnis für bestimmte Geschäfte profitieren. Die Allgemeinen Genehmigungen dienen dazu, bestimmte Arten von Ausfuhren oder Verbringungen zu erleichtern, die den Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung entsprechen. Sobald ein Exporteur oder Verbringer die festgelegten Kriterien erfüllt, gilt die Genehmigung automatisch, ohne dass eine separate Beantragung erforderlich ist. Dies kann den Exportprozess erheblich beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Es gibt zwei Arten von Allgemeinen Genehmigungen: solche, die auf Unionsebene erlassen werden und im Rahmen der EG-Dual-use-Verordnung gelten, sowie nationale Allgemeingenehmigungen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten erlassen werden. Derzeit existieren sechs Allgemeine Genehmigungen auf Unionsebene (EU001 bis EU006) und neun nationale Allgemeingenehmigungen in Deutschland. Diese Genehmigungen haben eine wichtige Funktion in der Exportkontrolle, da sie dennoch klare Regelungen und Kontrollen gewährleisten, während sie gleichzeitig den Handel erleichtern und den Anforderungen von Unternehmen an eine effiziente Abwicklung von Ausfuhrgeschäften entgegenkommen. Unternehmen müssen dennoch sicherstellen, dass sie die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeingenehmigung erfüllen und die gesetzlichen Bestimmungen der Exportkontrolle einhalten. Das BAFA überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen und kann bei Verstößen entsprechende Maßnahmenergreifen.
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