Präferenzrecht

Das Präferenzrecht bezieht sich auf das Recht, präferenzielle Zollsätze auf Waren in Anspruch zu nehmen, die gemäß den Regeln eines Handelsabkommens oder einer regionalen Integrationsvereinbarung als Ursprungswaren gelten. Das Präferenzrecht ermöglicht es den Mitgliedern solcher Vereinbarungen, ihre Waren zu niedrigeren oder sogar keinen Zöllen zu importieren oder zu exportieren. Gemäß den Ursprungsregeln eines Abkommens müssen Waren bestimmte Kriterien erfüllen, um als Ursprungswaren eines bestimmten Landes oder einer bestimmten Region zu gelten. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können die Waren die Verpflichtungen des Präferenzrechts in Anspruch nehmen. Das Präferenzrecht bietet den Mitgliedern eines Handelsabkommens verschiedene Vorteile. Es reduziert die Handelskosten, erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Exporteure in den beteiligten Ländern, fördert den Handel zwischen den Parteien und unterstützt die wirtschaftliche Integration. Die Einhaltung der Ursprungsregeln und die korrekte Beantragung des Präferenzrechts erfordern oft die Vorlage von Präferenznachweisen, wie Ursprungserklärungen, Ursprungszeugnisse oder Lieferantenerklärungen. Diese Nachweise werden von den Zollbehörden oder anderen zuständigen Stellen überprüft, um sicherzustellen, dass die Waren tatsächlich die Voraussetzungen für präferenzielle Zollsätze erfüllen.



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