Präferenzmaßnahmen
Präferenzmaßnahmen beziehen sich auf eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung von Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten. Diese Vorzugsbehandlung wird in den Elektronischen Zolltarif integriert und manifestiert sich in Form von Präferenzzollsätzen. Es gibt zwei Arten von Präferenzregelungen, nämlich Ursprungs- und Freiverkehrspräferenz.
Ursprungspräferenz bezieht sich darauf, dass Waren aus bestimmten Ländern oder Gebieten, die bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, von niedrigeren oder sogar null Zollsätzen profitieren. Um diese Präferenz in Anspruch zu nehmen, müssen die Waren nachweisen, dass sie die festgelegten Ursprungsregeln erfüllen, die angeben, welches Maß an Verarbeitung oder Herstellung in dem begünstigten Land oder Gebiet erfolgt sein muss.
Freiverkehrspräferenz hingegen bezieht sich darauf, dass bestimmte Waren aus bestimmten Ländern oder Gebieten grundsätzlich von jeglichen Zöllen oder anderen Handelshindernissen befreit sind. Diese Waren können direkt in den zollrechtlich freien Verkehr des Importlandes überführt werden, ohne dass spezifische Ursprungsregeln erfüllt werden müssen.
Präferenzmaßnahmen sollen den Handel zwischen den begünstigten Ländern und Gebieten fördern und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Waren auf den internationalen Märkten stärken. Durch die Integration von Präferenzzollsätzen in den Elektronischen Zolltarif wird die Anwendung dieser Vorzugsbehandlung vereinfacht und transparenter gestaltet.