Ursprungserklärung

Eine Ursprungserklärung ist ein informeller Nachweis, der den präferenziellen oder nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware dokumentiert.

Die Ursprungserklärung gibt Auskunft darüber, aus welchem Land eine Ware stammt oder wo sie hergestellt wurde. Sie ist wichtig, um festzustellen, ob eine Ware bestimmten Ursprungsregeln entspricht und somit möglicherweise in den Genuss von präferenziellen Handelsabkommen oder Zollvorteilen kommen kann.

Präferenzieller Ursprung bezieht sich auf den Ursprung einer Ware aus einem Land, das mit dem Bestimmungsland bestimmte Handelsabkommen oder Präferenzregelungen unterhält. In diesem Fall können niedrigere oder keine Zölle auf die Ware erhoben werden.

Nichtpräferenzieller Ursprung hingegen bezieht sich auf den allgemeinen Ursprung einer Ware, der unabhängig von Handelsabkommen oder Präferenzregelungen gilt. Hierbei geht es darum, festzustellen, in welchem Land die Ware tatsächlich hergestellt wurde.

Die Ursprungserklärung kann in unterschiedlichen Formen vorliegen, zum Beispiel als schriftliche Erklärung des Exporteurs oder Herstellers auf der Handelsrechnung, dem Lieferschein oder einem separaten Ursprungszeugnis. In der Erklärung werden Angaben zum Ursprungsland oder den Ursprungsregelngemacht.

Die Ursprungserklärung dient den Zollbehörden und anderen beteiligten Parteien als Nachweis für den Ursprung einer Ware und ermöglicht die Anwendung der entsprechenden Zollvorteile oder die Erfüllung vonHandelsverpflichtungen.



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