Ursprungsregelungen, präferenziell

Präferenzielle Ursprungsregelungen stellen fest, wie der Ursprung eines Produkts für den Zweck der Gewährung von Handelspräferenzen bestimmt wird. Sie werden in Handelsabkommen vereinbart und dienen dazu, den Missbrauch von Handelspräferenzen zu verhindern und sicherzustellen, dass nur Produkte aus den begünstigten Ländern in den Genuss der Vergünstigungen kommen.

Diese Regelungen umfassen normalerweise verschiedene Aspekte, darunter:

  1. Ursprungskriterien: Präferenzielle Ursprungsregelungen legen fest, welche Bedingungen ein Produkt erfüllen muss, um als Ursprungsware eines bestimmten Landes zu gelten. Beispiele für Ursprungskriterien sind das vollständige Herstellungsmodell, das Wertkriterium und das ausreichende Verarbeitungsniveau.
  2. Kumulierung: In einigen Handelsabkommen ermöglichen die Ursprungsregelungen die Kumulierung, was bedeutet, dass die Verarbeitung oder Herstellung von Produkten in mehreren Ländern berücksichtigt werden kann. Dies erlaubt den Handelspartnern, ihre Produktions- und Lieferketten zu diversifizieren und dennoch von den Handelspräferenzen zu profitieren.
  3. Ursprungsnachweise: Zur Beantragung der Handelspräferenzen müssen die Exporteure Nachweise erbringen, dass ihre Produkte die Ursprungsregelungen erfüllen. Dies kann durch Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Lieferantenerklärungen oder andere unterstützende Dokumente erfolgen.
  4. Ursprungskontrollen: Zur Gewährleistung der Einhaltung der Ursprungsregelungen können Handelspartner Überprüfungen und Kontrollen durchführen. Dies kann die Überprüfung von Unterlagen, Vor-Ort-Inspektionen oder die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zollverwaltungen umfassen.



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