Warenursprungs- und Präferenzrecht

Das Warenursprungs- und Präferenzrecht (WuP) befasst sich mit den Bestimmungen und Regelungen, die festlegen, aus welchem Land eine Ware stammt und welche Zollvorteile oder -nachteile möglicherweise an den Ursprung gebunden sind. Im Rahmen des Warenursprungs- und Präferenzrechts gibt es verschiedene Abkommen und Regelwerke, wie beispielsweise Freihandelsabkommen, in denen Vereinbarungen über die Ursprungsregeln und die Gewährung von Präferenzen zwischen den Vertragsstaaten getroffen werden. Die korrekte Bestimmung des Ursprungs einer Ware ist entscheidend, um zu ermitteln, ob sie unter die begünstigenden Regelungen dieser Abkommen fällt und dadurch bestimmte Zollvorteile in Anspruch nehmen kann. Das Warenursprungs- und Präferenzrecht ist ein komplexes und spezialisiertes Gebiet des Zollrechts, das Unternehmen bei ihren internationalen Handelsgeschäften berücksichtigen sollten, um Kosten zu reduzieren oder Handelsbarrieren zu vermeiden. Es umfasst die Bestimmung des Warenursprungs, die Anwendung von Präferenzregelungen, das Erstellen von Präferenznachweisen, die Beantragung von Zollvergünstigungen und die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorgaben.  



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