Aktuelles aus Zoll- und Außenwirtschaft
Willkommen im Pasani Blog – dem digitalen Hotspot für aktuelles Zollwissen und topaktuelle Zollupdates. Erhalten Sie exklusive Einblicke in gesetzliche Neuerungen, Branchentrends und Pasani News, damit Sie immer einen Schritt voraus sind.
1. November 2021 ·
1 Min. Lesezeit
Umsetzung der neuen EU-Dual-Use-Verordnung in ATLAS
Das Inkrafttreten der neuen Dual-Use-Verordnung am 09.09.2021 bringt einige technische Anpassungen in ATLAS mit sich, die am 01.10.2021 umgesetzt wurden. So kommen neue Genehmigungscodierungen in ATLAS-Ausfuhr zur Anwendung. Sie ersetzen die bisherigen Codierungen.
Eine Tabelle mit einer Gegenüberstellung, sowie die vollständige ATLAS-Info, finden Sie hier!
Weiterlesen
1. Juli 2021 ·
1 Min. Lesezeit
ATLAS-Info: Verlängerung der REX-Übergangsphase für bestimmte Länder
Die deutsche Zollverwaltung informiert in einer ATLAS-Teilnehmerinformation, dass aufgrund der Covid-19 Pandemie die Übergangsfrist für die Anwendung des REX-Systems für einige Länder bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Eigentlich lief die Übergangsfrist am 30.06.2020 ab.
Die vollständige Teilnehmerinformation erhalten Sie hier:
Quelle:
zoll.de
Weiterlesen
1. Juni 2021 ·
1 Min. Lesezeit
E-Commerce – Neuerungen in der Importabwicklung. Die Zollverwaltung informiert.
Die Zollverwaltung informiert auf Ihrer Website über die ab dem 01.07.2021 bevorstehenden Änderungen in der Zollabfertigung für Post- und Kuriersendungen.
Was ändert sich?
Die bisherige Wertgrenze von 22 Euro entfällt ab dem 01.07.2021. Somit muss für jede Einfuhrsendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Hierfür stehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
Für Unternehmen, die bereits an ATLAS teilnehmen, wird der neue Anmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro) geschaffen.
Für Privatpersonen wird die Anwendung IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) geschaffen, die über das Bürger- und Geschäftskundenportal zugänglich sein wird.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Quelle:
zoll.de
Weiterlesen
9. April 2021 ·
1 Min. Lesezeit
ATLAS – IMPOST – Änderung vor allem im eCommerce Bereich!
Zum 01.07. diesen Jahres wird die sogenannte Freigrenze für Kleinsendungen mit geringem Wert, die bei 22 Euro liegt, aufgehoben. Dann müssen auch für solche Sendungen Zollanmeldungen bei der Einfuhr abgegeben werden. Allerdings kommt für diese Sendungen eine Zollanmeldung mit reduzierten Angaben in Betracht. Um dies in ATLAS abzubilden, wird in Deutschland das sogenannte IMPOST-Verfahren in ATLAS implementiert. Wie das funktioniert und welche Alternativen es gibt, sehen Sie in diesem Beitrag.
Weiterlesen
5. September 2020 ·
1 Min. Lesezeit
Das PASANI-Whitepaper und unser umfangreicher Blog zum BREXIT!
GET READY FOR BREXIT!
In dem Brexit-Whitepaper der PASANI Customs Academy erhalten Sie wertvolle Informationen zur Gestaltung der Zollprozesse nach dem Brexit.
Darüber hinaus erhalten Sie über unseren Brexit-Blog aktuelle Informationen zu den Brexit-Entwicklungen.
Klicken Sie hier und bleiben Sie up to date!
https://www.pasani-academy.de/brexit/
Weiterlesen
24. August 2020 ·
1 Min. Lesezeit
Brexit: EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen
Die EU-Kommission veröffentlicht einen Leitfaden für Unternehmen zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums.
Den Leitfaden finden Sie hier.
Quelle:
Europäische Kommissio
Weiterlesen
31. Juli 2020 ·
1 Min. Lesezeit
Zelos – die neue ATLAS-Anwendung
Die deutsche Zollverwaltung hat ein Erklärvideo zur neuen ATLAS-Anwendung ZELOS veröffentlicht. ZELOS, was für „zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen und Stellungnahmen“ steht, steht den Teilnehmern ab dem Atlas Release 9.0 optional zur Verfügung. Ab dem Atlas-Release 10.1 sowie dem AES-Release 3.0 ist Zelos für alle Teilnehmer verpflichtend anzuwenden.
Den Link zum vollständigen Video finden Sie hier.
Quelle:
zoll.de
Weiterlesen
16. Juli 2020 ·
3 Min. Lesezeit
EUGH spricht Urteil zur nachträglichen Korrektur von Zollanmeldungen!
Der europäische Gerichtshof hat im Vorabentscheidungsersuchen zur Rechtssache C-496/19 ein für die Wirtschaftsbeteiligten wichtiges Urteil gesprochen.
In dem vorliegenden Fall hat die Klägerin im Jahr 2011 Gartenpavillions aus China eingeführt, die teilweise aus einer Eisen-, teilweise jedoch aus einer Aluminiumkonstruktion bestanden. Sie meldete beide Varianten unter der Tarifposition 6306 1200 00 an, die einen Einfuhrzoll von 12% vorsieht.
Nach einer internen Prüfung vertrat die Klägerin jedoch die Auffassung, dass die Gartenpavillions mit Eisenkonstruktion in die Tarifposition 7308 9099 00 einzureihen seien, die einen Zollsatz von 0% vorsieht und jene mit Aluminiumkonstruktion in die Tarifposition 7610 9099 00, zu einem Zollsatz von 6% einzureihen seien. Dementsprechend hat die Klägerin bei der zuständigen Zollstelle zwei Anträge eingereicht. Einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der Zollanmeldung gem. Art. 78 ZK (Anm.: a.F.) sowie einen weiteren auf Erstattung der zu viel entrichteten Einfuhrabgaben. Die Zollbehörde lehnte diese Anträge ab.
Die Klägerin focht diese Entscheidungen vor dem zuständigen Gericht (Provinzsteuerkommission Salerno, Italien) an. Vor dieser ersten Instanz begründete das Zollamt seine Entscheidung damit, dass es zum einen nicht verpflichtet sei, dem bei ihm gestellten Überprüfungsantrag stattzugeben, und dass zum anderen die berücksichtigte Tarifposition richtig sei. Zum Überprüfungsantrag führte es aus, eine Einfuhr derselben Art sei Gegenstand einer physischen Prüfung gewesen und diese sei von dem die Klägerin des Ausgangsverfahrens vertretenden Zollagenten nicht beanstandet worden. Das Gericht griff diese Argumentation im Wesentlichen auf und wies die Klage als unbegründet ab. Die Klägerin legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein.
Im Rahmen des Verfahren der zweiten Instanz hat das Gericht folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
“Steht die im Zuge der Einfuhr vorgenommene physische Prüfung der Waren der Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der zollrechtlichen Feststellung nach Art. 78 des Zollkodex entgegen?”
Mit seiner Frage möchte das Gericht wissen, ob Art. 78 des Zollkodex dahingehend auszulegen ist, dass er einer möglichen Überprüfung der Zollanmeldung entgegensteht, wen die betreffende Ware bei einer früheren Einfuhr ohne Beanstandung einer physischen Prüfung unterzogen wurde, durch die ihre zolltarifliche Einreihung bestätigt wurde.
Der europäische Gerichtshof beantwortete die Vorlagefrage letztlich wie folgt:
“Art. 78 der Verordnung (EWG) Nr, 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ist dahin auszulegen, dass er der Einleitung des dort vorgesehenen Verfahrens zur Überprüfung der Zollanmeldung nicht entgegensteht, auch wenn die betreffende Ware bei einer früheren Einfuhr ohne Beanstandung einer physischen Prüfung unterzogen wurde, durch die ihre zolltarifliche Einreihung bestätigt wurde.”
Das Gericht stellt also klar, dass eine im Zuge der Einfuhr vorgenommene physische Prüfung der Waren nicht per se der Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Zollanmeldung nach Art. 78 des Zollkodex entgegensteht.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.
Quelle:
EUR-LEX
Weiterlesen